PlanetHome Investment
Investor
Relations
Unser Vorstand
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Michael Kindl
VORSTAND
Herr Kindl startete seine ersten FinTech-Projekte bereits im Jahr 2002. Seitdem hat er mehrere Unternehmen im Payment- und FinTech-Bereich gegründet, entwickelt und zu einem Exit geführt. Seine Expertise liegt dabei im Business Development sowie in der Identifizierung und Implementation von technischen Komponenten.
Neben der Gründung von zwei Finanzinstituten hat er u. a. technische Plattformen für elektronische Wallets und Gutschein-Plattformen erstellt.
In den vergangenen Jahren war er in einer Reihe von Unternehmen als Geschäftsführer/Vorstand tätig. Zuletzt hat er einen Dienstleister für das Tokenisieren von Assets gegründet und aufgebaut. Er verfügt daher über ein umfangreiches Wissen und Erfahrung im Bereich Digital Assets.
Unser Aufsichtsrat
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Philip Moffat
AUFSICHTSRATSVORSITZENDER
Herr Moffat ist Mitgründer der Klickown AG, die heute in der Planethome Investment AG aufgegangen ist. Er ist erfahrener Serial Entrepreneur und Investor in einer Vielzahl von Unternehmen, vor allem im Cleantech- und im Krypto-Bereich und in den Bereichen Energieerzeugung und Foodtech.
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Markus-Konrad Fuchs
AUFSICHTSRATSMITGLIED
Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Vertrieb und Marketing für digitale Banken- und Finanzdienstleistungen hat Herr Fuchs als Berater für europäische Finanzinstitute Marktstrategien und M&A-Prozesse erfolgreich geleitet. Seine profunde Expertise erstreckt sich insbesondere auf den Bereich der Regulierung. Zudem agiert er als Investor und verschafft sich dadurch Zugang zu innovativen digitalen Produkten sowie Geschäftsmodellen junger Unternehmen.
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Vito Tassone
STELLVERTRETENDER AUFSICHTSRATSVORSITZENDER
Herr Tassone hat mehr als 30 Jahre Führungserfahrung in global tätigen Unternehmen und ist seit über 20 Jahren im Management von FinTech-Unternehmen tätig. Er ist Serial Entrepreneur und Investor in Unternehmen im Krypto-Bereich und verfügt über eine grosse Expertise im Bereich Regulierung, Bitcoin und Blockchain.
Zahlen und Fakten im Überblick
Basisdaten
An dieser Stelle finden Sie alle Eckdaten zur PlanetHome Investment AG im Überblick.
Firma und Sitz | PlanetHome Investment AG, BerlinUhlandstraße 17410719 BerlinDeutschland |
Handelsregister | HRB 239061 B (Amtsgericht Charlottenburg) |
Grundkapital | EUR 8.732.294 (Stand: 10. Oktober 2021) |
Anzahl der Aktien | 8.657.294 Stamm-Stückaktien75.000 Vorzugs-Stückaktien |
ISIN Börsenkürzeln | Inhaber Stammaktien:DE000A1A60A2 (alt: DE0006135908)Inhaber-Vorzugsaktien:DE000A1A60B0 (alt: DE0006135932) |
WKN (Wertpapierkennnummer) | Inhaber Stammaktien:A1A60A (alt: 613590)Inhaber-Vorzugsaktien:A1A60B (alt: 613593) |
Börsensegment | Börse Stuttgart |
Publikationen
An dieser Stelle finden Sie alle Jahresabschlüsse als PDF zum Download.
Jahreshauptversammlungen
An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zu unseren kommenden sowie vergangenen Hauptversammlungen.
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Inhalt der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.12.2022 / Tagesordnung
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2021
Tabelle 3 gem. EU-Durchführungsverordnung 2018-1212
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021
Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht an Dritte
Formular zur Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
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Inhalt der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2021 / Tagesordnung
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2020
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss im TOP 6
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss im TOP 7
Tabelle 3 gem. EU-Durchführungsverordnung 2018-1212
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020
Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht an Dritte
Formular zur Briefwahl und Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Satzung, Kapitalerhöhungen & Bekanntmachungen
An dieser Stelle finden Sie die aktuelle Satzung und Bekanntmachungen der PlanetHome Investment AG.
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BEKANNTMACHUNG EINES HINWEISES GEMÄSS § 62 ABS. 3 SATZ 2 UMWG ÜBER DIE BEVORSTEHENDEN VERSCHMELZUNGEN DER KLICKOWN IMMOBILIEN AG UND DER IESTATE GMBH AUF DIE KLICKOWN AG Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung
Die KlickOwn AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft KlickOwn Immobilien AG mit Sitz in Berlin sowie ihrer 100%igen Tochtergesellschaft iEstate GmbH mit Sitz in Berlin als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Grundkapital der KlickOwn Immobilien AG sowie das Stammkapital der iEstate GmbH als übertragende Gesellschaften vollständig von der KlickOwn AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der KlickOwn AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung insoweit nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichtes, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.
Die Urkunden der beiden Verschmelzungsverträge wurden zum Handelsregister der KlickOwn AG eingereicht. Die Verschmelzungen erfolgen im Innenverhältnis jeweils mit Wirkung zu Beginn des 01.01.2021 (Verschmelzungsstichtag). Den Verschmelzungen liegen die Schlussbilanzen der KlickOwn Immobilien AG bzw. der iEstate GmbH zum 31.12.2020 sowie ergänzend die Zwischenbilanzen der KlickOwn Immobilien AG bzw. der iEstate GmbH zum 31.08.2021 zugrunde. Die Aktionäre der KlickOwn AG werden darauf hingewiesen, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der KlickOwn AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzungen beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die KlickOwn AG zu richten. Auf dieses Recht werden die Aktionäre ausdrücklich hingewiesen. Ein Beschluss der Hauptversammlung der KlickOwn Immobilien AG über die Zustimmung zu den Verschmelzungsverträgen ist entbehrlich, da der KlickOwn AG sämtliche Aktien an der KlickOwn Immobilien AG gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der iEstate GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag ist entbehrlich, da der KlickOwn AG sämtliche Geschäftsanteile an der iEstate GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der KlickOwn AG, Uhlandstraße 175, 10719 Berlin und Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg während der üblichen Geschäftszeiten die Unterlagen nach § 63 Abs. 1 UmwG (u.a. die Verschmelzungsverträge sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der KlickOwn AG sowie der KlickOwn Immobilien AG und der iEstate GmbH und die Zwischenbilanzen der KlickOwn Immobilien AG und der iEstate GmbH zum 31.08.2021) zur Einsicht der Aktionäre der KlickOwn AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der KlickOwn AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.
Berlin, den 06.10.2021
Der Vorstand
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An dieser Stelle finden Sie alle Unterlagen zur beschlossenen Kapitalerhöhung 2021

Vermögen mit Investments aufbauen.